Immobilienbegutachtung vom Experten als Grundlage für ein aussagekräftiges bautechnisches Verkehrswertgutachten
Wir erstellen professionelle und unabhängige Immobilien- und Wertgutachten zum Festpreis
Wir erstellen für Privatpersonen und Unternehmen professionelle und unabhängige Immobilien- und Wertgutachten. Damit sind wir Ihr Partner beim Thema Wertermittlung und Gutachtenerstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erbschaft, eine Schenkung, eine Scheidung oder um den Verkauf einer Immobilie handelt. Mit qualifizierten Immobiliengutachtern haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen mit einer unabhängigen und präzisen Immobilienbewertung die nötige Sicherheit gibt, die Sie für Ihr Vorhaben brauchen.
Ihre Vorteile
Begutachtet und überprüft werden u.a.:
Inhalt des Gutachtens u.a.:
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Wertgutachten
Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Wertgutachten für eine Immobilie?
Ein Wertgutachten ist eine kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie, die von einem Immobiliengutachter oder Sachverständigen durchgeführt wird. Ziel ist es, einen Verkehrswert zu ermitteln. Das kann beispielsweise für einen Hausverkauf, aber auch bei einer Erbschaft oder einer Scheidung sinnvoll sein. Auch für Ihre Wohngebäudeversicherung ist es sinnvoll, den genauen Immobilienwert zu kennen, um nicht über- oder unterversichert zu sein.
Was ist ein Kurzgutachten bei einer Immobilie?
Ein Kurzgutachten ist ein kurzes Wertgutachten, das zwar eine Wertermittlung der Immobilie enthält, jedoch weniger detailliert in seinen Ausführungen ist. Diese Eigenschaften zeichnen ein Kurzgutachten aus:
Der Umfang eines Kurzgutachtens kann variieren. Besprechen Sie mit dem Immobiliengutachter vor der Auftragserteilung genau, in welchem Umfang und für welchen Anlass Sie das Gutachten benötigen.
Was ist ein Vollgutachten bei einer Immobilie?
Ein Vollgutachten hat vor Gericht und bei den Behörden Bestand. Es ist ausführlicher als ein Kurzgutachten und damit auch die genaueste Form einer Immobilienbewertung.
Was bewertet ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter schaut sich die gesamte Immobilie an. Das umfasst auch alle Baumaßnahmen, die in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden. Um ein ausführliches und umfangreiches Wertgutachten erstellen zu können, fließen die folgenden Punkte in die Bewertung ein:
Welchen Vorteil hat ein Immobiliengutachten?
Wie lange ist ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter gültig?
Genau genommen gelten Wertgutachten nur für der Tag, an dem sie erstellt wurden. Das liegt daran, dass sich die Lage oder der Zustand des Hauses mit der Zeit verändern können. Wird neben dem Haus eine Autobahn gebaut, hat das Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. Ebenso haben ein Supermarkt oder ein plötzlicher Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Einfluss auf die Bewertung. Da Sie nun nicht jeden Tag ein neues Wertgutachten erstellen lassen können, gilt:
Solange keine Veränderungen an dem Haus oder der Umgebung stattfinden, gelten Wertgutachten als aktuell. In der Praxis werden Gutachten, deren Stichtag nicht länger als 6 Monate zurückliegt, als aktuell angesehen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Abstand zwischen dem Tag der Erstellung sowie dem tatsächlichen Gebrauch des Gutachtens möglichst gering zu halten.
Wie lange dauert ein Wertgutachten vom Immobiliengutachter?
Im Durchschnitt dauert ein Wertgutachten eines Immobiliengutachters bis zu 4 Wochen. Kurzgutachten können in einem kürzeren Zeitraum erstellt werden. Die Dauer ist stark abhängig vom Umfang des Gutachtens. Soll es ein ausführliches Vollgutachten werden, das rechtssicher ist, dauert es länger, ein Gutachten zu erstellen. Ist es ausreichend, nur den Verkehrswert zu ermitteln, braucht es weniger Aufwand. Zudem kommt es auf die Auslastung des Gutachters an. Ist ein Vor-Ort-Termin für das Immobiliengutachten notwendig, dauert es länger.
Wer zahlt für das Wertgutachten?
Das Wertgutachten zahlt, wer es in Auftrag gegeben hat. Wollen Sie ein Wertgutachten vor dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, zahlen Sie auch für den Gutachter. Das gilt übrigens auch, wenn die Bank einen Gutachter schickt. Sie ist der Auftraggeber und darf Ihnen die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen.
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